Wallimage Entreprises/Gaming - Förderung für audiovisuelle Unternehmen, Videospielunternehmen und Digital-Agenturen

Gefördert von

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Beschreibung der Förderung

Region :

Wallonien

Projektstufen :

Entwicklung, Ausstrahlung/Verbreitung, Filmverleih, Stoffentwicklung, Postproduktion, Produktion, Werbung

Art der Förderung :

Beteiligung am Kapital, Darlehen 

Förderfähige Ausgaben :

Maximal 50 % des festgestellten Bedarfs. Im Falle einer Beteiligung am Kapital: maximal 49 % des Stammkapitals. Der Anteil der öffentlichen Förderung darf 50 % der Gesamtförderung nicht übersteigen. Eine einzelne Gesellschaft darf Investitionsgelder aus mehreren Fonds in Anspruch nehmen.

Entscheidungsprozess zur Gewährung von Fördermitteln :

Verwaltungsrat auf Grundlage der Analyse des Verwaltungsteams

Begünstigter :

Unternehmen

Einreichfristen :

In jedem Stadium der Unternehmensreife und vor der Gründung eines Unternehmens

Fördervoraussetzungen :

Förderfähig sind Unternehmen, die den Unternehmens- oder einen Betriebssitz in Wallonien haben oder dort errichten möchten und deren Tätigkeit den audiovisuellen Medien gewidmet ist:
– Kinofilm-Dienstleistungen, Tonstudios, Animationsstudios, Spezialeffektstudios, Postproduktionsunternehmen, Unternehmen für die Vermietung von Filmmaterial…
– Entwicklung rund um audiovisuelle Technologien
– Produktion innovativer Inhalte (innovativ in dem Sinne, dass sie sich außerhalb des Tätigkeitsfelds von Wallimage Coproductions, also dokumentarische oder fiktionale Spielfilme und Serien oder Animationen, befinden) und TV-Produktionsfirmen
– Videospielstudios
– kreative Digital-Agenturen mit starker audiovisueller Ausrichtung
– aktiv im Musictech-Bereich

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