Produktion von fiktionalen und dokumentarischen Filmen im Kino

Gefördert von

Mehr über den Förderer

Beschreibung der Förderung

Region :

Baden-Württemberg

Projektstufen :

Produktion

Art der Förderung :

Bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen

Erwarteter Regionaleffekt :

120%

Entscheidungsprozess zur Gewährung von Fördermitteln :

Jury

Begünstigter :

Produzenten

Genres :

Kurzfilm, Dokumentarischer Kinofilm, Fiktionaler Kinofilm, Animation

Maximaler Förderbetrag :

1.000.000 € Max.

Einreichfristen :

3 Aufrufe pro Jahr

Fördervoraussetzungen :

Der/die Produzent*in hat bei der Finanzierung einen angemessenen Eigenanteil zu tragen. Dieser soll auch bei kleineren Projekten 5 % der anerkennungsfähigen Gesamtkosten bzw. bei internationalen Koproduktionen 5 % des deutschen Finanzierungsanteils nicht unterschreiten. Ausnahmen hiervon können ins – besondere bei Nachwuchsprojekten gewährt werden. Die Kinoerstaufführung eines von der MFG geförderten Kinofilms soll in einem baden-württembergischen Filmtheater stattfinden. Ausnahmen können z. B. dann zugelassen werden, wenn die Fördermittel anderer Länderförderungen für den Kinofilm höher sind als die gewährte MFG-Förderung.
Förderungsvoraussetzung ist die Selbstverpflichtung zur Einhaltung der Kriterien „Ökologische Mindeststandards für deutsche Kino-, TV- und Online-/VoD-Produktionen“ in der zum jeweiligen Einreichtermin aktuellen Fassung, die auf der Homepage der MFG zum Download verfügbar ist.

weitere Informationen auf der Webseite des Förderers ansehen