Line-Producer-Förderung

Gefördert von

Mehr über den Förderer

Beschreibung der Förderung

Region :

Baden-Württemberg

Projektstufen :

Produktion

Art der Förderung :

Zuschuss

Erwarteter Regionaleffekt :

Die Förderung beträgt max. 20 % der in Baden-Württemberg anfallenden und vom Line Producer zu verantwortenden, anerkennungsfähigen Kosten

Förderfähige Ausgaben :

Nur Ausgaben, die in der Region getätigt wurden

Entscheidungsprozess zur Gewährung von Fördermitteln :

Jury

Begünstigter :

Unternehmen

Genres :

Animation, Dokumentarischer Fernsehfilm, Fiktionaler Fernsehfilm, Dokumentarischer Kinofilm, Fiktionaler Kinofilm, TV-Streaming Programm, Dokumentarische Serie, Fiktionale Serie, Innovative digitale Erzählformen

Maximaler Förderbetrag :

1.000.000 € Max.

Einreichfristen :

Laufende Einreichung

Fördervoraussetzungen :

Für die Produktion von fiktionalen und dokumentarischen Filmen und Serien, die vollständig oder überwiegend animiert werden oder in großem Maße virtuelle Dreharbeiten bzw. visuelle Effekte aufweisen, kann ein Zuschuss gewährt werden. Antragsberechtigt ist der für diesen Bereich verantwortlich zeichnende Line Producer (z. B. ServiceProduzent*in, Animations- oder VFX-Studio).

Ein Antragsberatungsgespräch spätestens 14 Tage vor Einreichung ist obligatorisch.

Förderungsvoraussetzung ist die Selbstverpflichtung zur Einhaltung der Kriterien »Ökologische Mindeststandards für deutsche Kino-, TV- und Online-/VoD-Produktionen« in der zum jeweiligen Einreichtermin aktuellen Fassung, die auf der Homepage der MFG zum Download verfügbar ist.

weitere Informationen auf der Webseite des Förderers ansehen

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