Förderung von Präsentation und Vermittlung

Gefördert von

Mehr über den Förderer

Beschreibung der Förderung

Region :

Saarland

Projektstufen :

Filmverleih

Art der Förderung :

Zuschuss

Erwarteter Regionaleffekt :

100%

Förderfähige Ausgaben :

Es werden gefördert Maßnahmen im Bereich Präsentation, die dem Erhalt und der Verbreitung gegenwärtiger und historischer Filmkultur im Saarland dienen, einschließlich der Anfertigung von Kopien wichtiger Repertoirefilme. Es werden ferner gefördert Maßnahmen, die die Verbreitung saarländischer Fernseh-, Video- und sonstiger audiovisueller Medienproduktionen privater Produzenten verbessern sowie Maßnahmen, die die Vermittlung von Filmen mit kulturellem Saarland-Bezug in diesem Land fördern. Es gilt in Bezug auf Produktionen aus der Großregion sowie Maßnahmen mit kulturellem Bezug zur Großregion entsprechend.

Entscheidungsprozess zur Gewährung von Fördermitteln :

Die Geschäftsführerin entscheidet auf Empfehlung eines Förderausschusses, der aus Mitgliedern der Filmbranche besteht. Der Förderausschuss tagt einmal im Jahr.

Begünstigter :

Drehbuchautoren, Produktionsunternehmen, Filmverleiher, Produzenten, Regisseure

Genres :

Animation, Innovative digitale Erzählformen, Kurzfilm, Dokumentarischer Fernsehfilm, Fiktionaler Fernsehfilm, Dokumentarischer Kinofilm, Fiktionaler Kinofilm, Dokumentarische Serie, Fiktionale Serie

Maximaler Förderbetrag :

20 000 € Max.

Einreichfristen :

Einreichung üblicherweise in Juli

Fördervoraussetzungen :

1

Voraussetzungen der Förderung sind – die Qualität der Maßnahme
und ein kultureller oder sonstiger Bezug zum Saarland oder der Großregion und/oder
– die Qualität der Maßnahme und ein wirtschaftliches Interesse im Saarland oder der Großregion an dem Projekt.

2

Ein kultureller oder sonstiger Bezug zum Saarland ist dann gegeben, wenn
1. die Maßnahme inhaltlich eng mit dem Saarland verknüpft ist oder
2. der Träger/die Trägerin der Maßnahme im Saarland ansässig ist oder
3. die Maßnahme bereits von einer anderen deutschen Fördereinrichtung unterstützt wird und zusätzlich der SR oder eine juristische Person, an der der SR maßgeblich beteiligt ist, Inhaber von Fernsehrechten ist. Satz 1 gilt für den Bezug zur Großregion entsprechend.

3

Ein wirtschaftliches Interesse ist dann gegeben, wenn mindestens die bewilligten Mittel im Saarland film-, fernseh- und medienspezifisch ausgegeben werden (Regionaleffekt). Satz 1 gilt für das wirtschaftliche Interesse der Großregion entsprechend.

4

Die geförderte Maßnahme muss den Zielen der vorliegenden Richtlinien entsprechen. Die Vergabe von Fördermitteln kann nur im Rahmen der Mittel des festgestellten Wirtschaftsplans der Saarland Medien erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

5

Bei der Präsentation eines geförderten Projektes sowie in sämtlichen Publikationen muss in angemessener Weise nach den Vorgaben der Saarland Medien auf deren Förderung hingewiesen werden.

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