Förderung des Abspiels

Gefördert von

Mehr über den Förderer

Beschreibung der Förderung

Region :

Saarland

Projektstufen :

Ausstrahlung/Verbreitung

Art der Förderung :

Zuschuss

Erwarteter Regionaleffekt :

100%

Förderfähige Ausgaben :

Folgende Maßnahmen können gefördert werden: 1. Die Durchführung besonderer, qualitativ anspruchsvoller Filmpräsentationen. 2. Die Verwirklichung und der Einsatz beispielhafter sowie die Erprobung neuartiger, innovativer Werbe- und Marketingmaßnahmen, wenn diese im Rahmen einer Gesamtwürdigung geeignet erscheinen, die Wettbewerbsfähigkeit der Filmtheater und Abspielstätten im Saarland insgesamt zu stärken und ihre flächendeckende Erhaltung zu sichern. 3. Die Modernisierung von Filmtheatern und Abspielstätten im Saarland, soweit es sich um Maßnahmen der Erneuerung bzw. Instandsetzung, und nicht um übliche Instandhaltungsmaßnahmen handelt sowie deren Neueinrichtung, wenn sie der Strukturverbesserung dient. 4. Maßnahmen, die der Herstellung und dem Erhalt, also der Erneuerung bzw. Instandsetzung, nicht der üblichen Instandhaltung, der Barrierefreiheit der Filmtheater und Abspielstätten im Saarland im Sinne von § 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes dienen.

Entscheidungsprozess zur Gewährung von Fördermitteln :

Die Geschäftsführerin entscheidet in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat

Begünstigter :

Kinobetreiber

Genres :

Animation, Innovative digitale Erzählformen, Kurzfilm, Dokumentarischer Fernsehfilm, Fiktionaler Fernsehfilm, Dokumentarischer Kinofilm, Fiktionaler Kinofilm, Dokumentarische Serie, Fiktionale Serie

Maximaler Förderbetrag :

100 000 € Max.

Einreichfristen :

Erster Aufruf im Jahr 2021

Fördervoraussetzungen :

1

Voraussetzungen der Förderung sind – die Qualität der Maßnahme
und ein kultureller oder sonstiger Bezug zum Saarland oder der Großregion und/oder
– die Qualität der Maßnahme und ein wirtschaftliches Interesse im Saarland oder der Großregion an dem Projekt.

2

Ein kultureller oder sonstiger Bezug zum Saarland ist dann gegeben, wenn
1. die Maßnahme inhaltlich eng mit dem Saarland verknüpft ist oder
2. der Träger/die Trägerin der Maßnahme im Saarland ansässig ist oder
3. die Maßnahme bereits von einer anderen deutschen Fördereinrichtung unterstützt wird und zusätzlich der SR oder eine juristische Person, an der der SR maßgeblich beteiligt ist, Inhaber von Fernsehrechten ist. Satz 1 gilt für den Bezug zur Großregion entsprechend.

3

Ein wirtschaftliches Interesse ist dann gegeben, wenn mindestens die bewilligten Mittel im Saarland film-, fernseh- und medienspezifisch ausgegeben werden (Regionaleffekt). Satz 1 gilt für das wirtschaftliche Interesse der Großregion entsprechend.

4

Die geförderte Maßnahme muss den Zielen der vorliegenden Richtlinien entsprechen. Die Vergabe von Fördermitteln kann nur im Rahmen der Mittel des festgestellten Wirtschaftsplans der Saarland Medien erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

5

Bei der Präsentation eines geförderten Projektes sowie in sämtlichen Publikationen muss in angemessener Weise nach den Vorgaben der Saarland Medien auf deren Förderung hingewiesen werden.

weitere Informationen auf der Webseite des Förderers ansehen