Beiträge an die Stoff- und Projektentwicklung (fiktionaler Spielfilm)

Gefördert von

Mehr über den Förderer

Beschreibung der Förderung

Region :

Kanton Basel-Landschaft

Kanton Basel-Stadt

Projektstufen :

Stoffentwicklung

Art der Förderung :

Nicht rückzahlbaren Zuschuss

Erwarteter Regionaleffekt :

100%/120%

Entscheidungsprozess zur Gewährung von Fördermitteln :

Die Gesuche werden in der Regel binnen sechs Wochen nach Einreichung behandelt und beantwortet. Bei positiver Beurteilung erfolgt zunächst eine befristete und rechtlich nicht bindende Absichtserklärung. Ein Anspruch auf Auszahlung des Förderbeitrags entsteht erst mit Abschluss einer Projektvereinbarung nach einer positiven Beurteilung der definitiven Unterlagen, insbesondere des definitiven Budgets und Finanzierungsplans mit Nachweis der Vollfinanzierung.

Begünstigter :

Drehbuchautoren, Produzenten

Genres :

Fiktionaler Kinofilm

Maximaler Förderbetrag :

200 000 CHF Max.

Einreichfristen :

3 Aufrufe pro Jahr

Fördervoraussetzungen :

▪ Förderungsberechtigt sind:- Drehbuchautoren/-innen und Regisseure/-innen von Dokumentarfilmen (ohne Produktionsfirma), die seit mindestens einem Jahr im Kanton Basel-Stadt oder im Kanton Basel-Landschaft wohnhaft sind und die bereits mindestens ein Drehbuch für einen Kinospielfilm resp. einen Dokumentarfilm gemeinsam mit einer Produktion entwickelt und realisiert haben
▪ Produktionen mit Erstauswertung im Fernsehen sind von der Projektentwicklung ausgeschlossen.

weitere Informationen auf der Webseite des Förderers ansehen